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Die Beiträge für das Jahr 2006 gliedern sich wie folgt:
Beiblatt
zum Antrag für Jugendliche auf aktive Mitgliedschaft
In der Jahreshauptversammlung am 07.02.2010 hat die Mitgliederversammlung auf
Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Jugendlichen Mitgliedern ab 14 Jahren, die nach Ablegung der Fischerprüfung im Besitz des staatlichen Fischereischeines sind, wird ab sofort unter folgen-
den Bedingungen gestattet, den Fischfang in den Vereinsgewässern wie ein
erwachsenes Mitglied auszuüben:
a) Entrichtung der Erstbesatzgebühr in Höhe von 150,- Euro
(abzüglich 10,- Euro pro Jahr Vereinszugehörigkeit)
b) Entrichtung des Jahresbeitrages in Höhe von 70,- Euro
(entspricht dem halben Beitragssatz eines Erwachsenen)
c) Entrichtung des Beitrages zur Königskette in Höhe von 10,- Euro
(wird ab dem 18. Lebensjahr einmalig erhoben)
- Ableistung von 10 Arbeitsstunden im Jahr für 14 Jährige
- Ableistung von 15 Arbeitsstunden im Jahr ab dem 15. Lebensjahr
- Entgelt für jede nicht geleistete Arbeitsstunde 3,00 Euro
e) Unterschrift des Erziehungsberechtigten muss vorliegen
aktualisiert am 09.01.2019
(C) by Martin Klöber, Heideck